lebendige leichen

eine wort und bild revue

Mittwoch 13. März 2002, 13:29 Uhr
Gefrorene Leichen müssen beerdigt werden
Saumur (AP) Ein Gericht in Frankreich hat am Mittwoch die Beerdigung eines Ehepaares angeordnet, das sich nach seinem Tod einfrieren ließ. Es entsprach damit einer Klage der Behörden in Saumur, die angeführt hatten, die andauernde Kühlung der Leichen von Raymond Martinot und seiner Frau Monique Leroy verstoße gegen das Gesetz. Der Sohn des Paares, der 35-jährige Remy Martinot, wollte seine Eltern bei sich im Keller des Familienchateaus behalten. 
Remy Martinot erklärte, er entspreche nur dem letzten Willen seiner Eltern. Als seine Ehefrau 1984 starb, erhielt Raymond Martinot die Erlaubnis, sie auf seinem Grundstück zu beerdigen. Stattdessen injizierte er der Leiche jedoch ein die Blutgerinnung verzögerndes Mittel und fror den Körper ein. Raymond Martinot, ein Arzt, sagte seinem Sohn, auch er wolle nach seinem Tod eingefroren werden. Er starb am 22. Februar im Alter von 80 Jahren.

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